Lieber Herr Schwarz,
in den Kirchenbücher wird nicht mehr vermerkt, dass und wo Sie geschieden sind und ob Sie erneut geheiratet haben. Die Eintragung über eine kirchliche Trauung und die zugehörige Eintragung der Registernummer für die standesamtliche Eheschließung erfolgt Kirchenbuch der Kirchengemeinde, in der Sie heiraten oder geheiratet haben. Wenn Sie in einer anderen Kirchengemeinde heiraten bzw. geheiratet haben, zu der sie wohnorttechnisch nicht gehören, wird dies auch in dem Kirchenbuch dieser Kirchengemeinde eingetragen.
Manche Landeskirchen haben ein elektronisches Mitgliederverzeichnis. Zugriff auf Ihre Daten hat nur die Kirchengemeinde, zu der Sie gehören. Hier sind dann folgende Informationen über Ihre Person einzusehen: Ort und Datum von Taufe und Konfirmation sowie der derzeitige Personenstand. Wenn Sie wieder heiraten wird danach gefragt, ob Sie schon einmal verheiratet waren. Dann ist dies auch einsehbar.
Bei den Patenschaften verhält es sich so. Sie werden bei den Täuflingen als Pate aufgeführt, bei denen Sie Paten waren bzw. sind. Unter Ihrer Person wird sich über Ihre Patenschaften nichts finden lassen.
Bleiben Sie behütet.
Es grüßt Sie,
Michaela Jecht